Obersalbach. Fair Play siegt! In der 4.Runde des Sparkassen-Pokal Saar sind die Sportfreunde Obersalbach sportlich mit 4:3 nach Verlängerung gegen den Landesligisten SG Bostalsee in die nächste Runde eingezogen – aber Sie werden diese nächste Runde nicht austragen dürfen. Bei einem Schnellverfahren des Saarländischen Fußballverbandes wurde am grünen Tisch entschieden, dass die Sportfreunde Obersalbach aus dem Pokalwettbewerb ausscheiden und die SG Bostalsee aus der Landesliga Nord in die 5.Runde einzieht – und sich mit dem Liga-Primus aus der Regionalliga Südwest, dem FC 08 Homburg auf heimischen Rasenplatz in Gonnesweiler messen darf. Gespielt wird die 5.Runde zwischen Bostalsee und Homburg am 12.10.2022 um 19:00 Uhr. Grund des Ausscheidens der Sportfreunde Obersalbach ist das unerlaubte einsetzen eines Feldspielers, der seinen Pass ursprünglich bei einem anderen Verein liegen hat. In einem Schnellverfahren wurde die Partie zugunsten der SG Bostalsee nachträglich gewertet, Obersalbach soll in einem ersten Verfahren eine Geldstrafe bekommen haben – weitere Verfahren sollen wohl noch anhängig sein, bei denen die Strafe enormer ausfallen dürfte. Außerdem wurde der Trainer von Obersalbach als Trainer- und auch als Spieler gesperrt  – die Dauer der Sperre ist uns nicht bekannt. Er darf seine Mannschaft beim nächsten Spiel 30 Minuten vor dem Spiel und auch 30 Minuten nach dem Spielabpfiff nicht betreuen – sprich auch nicht in der Halbzeitpause zu der Mannschaft in die Kabine. Dies soll von dem eingesetzten Schiedsrichter dann auch kontrolliert werden. Nach unserer Recherchen ist außerdem ein weiteres Strafverfahren gegen einen weiteren Spieler der Sportfreunde Obersalbach eingeleitet worden. „Am Wochenende hat uns über die soziale Medien eine Nachricht erreicht, bei der wir nicht wegschauen konnten und diese dem Verband melden mussten.“ So der 1.Vorsiteznde der SG Bostalsee, Jan Herder gegenüber SaarSport News. Damit könnte auch das weitere Strafverfahren gemeint sein. Ebenso ist gegen den Spieler, dessen Pass bei einem anderen saarländischen Vereins liegt, ein Verfahren eingeleitet worden. Diese Entscheidung wurde in einem Schnellverfahren beim Saarländischen Fußballverband entschieden.

Es ist noch nicht klar, ob die Sportfreunde Obersalbach dagegen Einspruch einlegen werden. Vom Grundsatz her kann ein Verein gegen ein Urteil Einspruch einlegen und hat dafür maximal 48 Stunden Zeit. Ob die Sportfreunde aus Obersalbach das tun, ist uns zum aktuellen Zeitpunkt nicht bekannt.