Klarstellung des Vorgehens bei Beleidigungen durch Zuschauer
Saarbrücken. Nach dem Spielabbruch in der Schröder-Liga Saar am Samstag bei der Partie Borussia Neunkirchen gegen TuS Herrensohr hat der Saarländische Fußballverband (SFV) die Handlungsanweisung für Schiedsrichter bei Gewaltvorfällen angepasst.
Der Schiedsrichter hat sich in der 82. Spielminute entschieden, die Saarlandligabegegnung zwischen Borussia Neunkirchen und dem TuS Herrensohr vorzeitig abzubrechen. Der Grund dafür war, dass ein Zuschauer einen Neunkircher Spieler rassistisch beleidigt hatte.
„Rassismus hat im saarländischen Fußball keinen Platz. Der Saarländische Fußballverband steht für Vielfalt und stellt sich gegen Gewalt und jede Form der Diskriminierung. Ich appelliere an alle Beteiligten, sich für ein weltoffenes und tolerantes Saarland einzusetzen“, so SFV-Präsident Heribert Ohlmann.
Verbandsschiedsrichterobmann Dr. Volkmar Fischer ergänzt: „Mit der Anpassung der Handlungsanweisung wollen wir ein einheitliches Vorgehen bei rassistischen, homophoben oder ähnlich gelagerten Beleidigungen durch Zuschauer bei Fußballspielen schaffen, um ein solches Verhalten schon im Anfangsstadium zu unterbinden.“
Bei Beleidigungen durch Zuschauer greift ab sofort ein mehrstufiges Verfahren. Zunächst warten Schiedsrichter die Reaktion des betroffenen Spielers ab. Anschließend kann unter Berücksichtigung der Gesamtumstände und Schwere des Vorfalls geprüft werden, ob eine Fortsetzung des Spiels möglich ist. Außerdem bekommt der Gastgebende Verein zukünftig die Möglichkeit, durch eine Spielunterbrechung die Situation zu deeskalieren und zu beruhigen sowie den Störer zu entfernen. Falls sich die Situation wiederholen sollte, wird das Spiel in jedem Fall abgebrochen. Die Regelung gilt ab sofort.
Um Vereine, Spieler und Fußballfans in solchen Fällen nicht allein zu lassen, hat der SFV zusammen mit dem DFB das Projekt „Verein(t) gegen Rassismus“ ins Leben gerufen. Ein zentraler Bestandteil des Projekts ist die Einrichtung einer Anlaufstelle für Diskriminierungsvorfälle. Diese Stelle ist hauptamtlich besetzt und hat die Aufgabe, solche Vorfälle zu erfassen und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören Schulungen, Aufklärungskampagnen sowie klassische Beratungsangebote in Zusammenarbeit mit ausgewählten Netzwerkpartnern.